Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten, wie zum Beispiel die Abgabe von Voranmeldungen oder die Erstellung der jährlichen Erklärungen, beraten wir in allen Fragen der Steuergestaltung und Steuerplanung. Unsere Klienten haben Anspruch auf kompetente und maßgeschneiderte Beratung und Betreuung. Dies gilt nicht nur für steuerliche Aspekte, sondern auch für betriebswirtschaftliche Belange. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Steuerung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen, Ihre Abgaben und Beiträge zu optimieren.

Was Steuerberater tun, ist einfach erklärt: Sie helfen Steuern sparen. Das ist aber längst nicht alles. Steuerfachleute sind unter anderem auch Experten für aussichtsreiche steuerliche Zukunftsstrategien und Investitionsplanungen.
Steuerberater unterstützen Sie in allen wirtschaftlichen Lebenslagen: von der einfachen Arbeitnehmerveranlagung bis zu komplexen Problemen großer Unternehmen. Denn: Erfolg lässt sich steuern.
Ihr Steuerberater:

Ihr Steuerberater…

Einige aktuelle Steuernews
Neu ab 2009: absetzbare Spenden:
Neu ab 2009: Kinderfreibetrag und absetzbare Kinderbetreuungskosten
letztmalig 2009: Freibetrag für investierte Gewinne
letztmalig für 2009: begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne
neu ab 2010: Gewinnfreibetrag für natürliche Personen ( nicht für Kapitalgesellschaften )

Unsere Anschrift
Mag. Angelika Neuner
Moosweg 22a
A-6410 Telfs
Tel: 05262-65372-21
Mobil: 0664-532 0585
Fax: 05262-65372-24
angelika.neuner@steuerberater-telfs.at
Montag - Donnerstag: 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb der
Geschäftszeiten sind möglich.
Mit den Steuerberechnungsprogrammen von FinanzOnline können Sie online Ihre Steuer berechnen. Zwei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: ein allgemeiner Brutto/Netto Rechner sowie eine detaillierte Lohnsteuer- und Einkommensteuerberechnung.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können.
Rechtlich gültig ist der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes.Die Bewertung von Renten und dauernden Lasten sowie von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 neu gefasst. Das Finanzministerium stellt Ihnen dazu Berechnungsprogramme zur Verfügung.